Von Joachim Perels
Die Martin-Niemöller-Stiftung nahm den den 25. Todestag von Martin Niemöller 2009 zum Anlass, drei Zeiträume der deutschen Geschichte kritisch zu sichten und zu diskutieren.
Unter dem Titel "Politik und Evangelium - 1933/1989/2009" eröffneten Vertreter von drei Generationen - Joachim Perels, Reinhard Höppner und Christian Polke - ein Gespräch über das Verhältnis von christlichem Glauben und Politik. Wie dokumentieren den Vortrag Prof. Dr. Joachim Perels, Universität Hannover.
Im Protestantismus ist die Auffassung verbreitetet, dass zwischen dem christlichen Glauben und dem politischen Geschehen eine grundsätzliche Differenz bestehe. Martin Luther hat dies in seiner Zwei- Reiche-Lehre formuliert: Die politische Sphäre kann sich nicht an der Gedankenwelt des Evangeliums orientieren. Sie ist gebunden an die immanenten Gesetze weltlicher Machtausübung. Luther erklärt 1523 in seiner Schrift „Von weltlicher Obrigkeit“: „Die Welt nach dem Evangelio regieren...., das ist ebenso, wenn ein Hirt in einem Stall zusammen täte Wölfe (und) Schafe... Hier würden die Schafe wohl Frieden halten,... aber sie würden nicht lange leben..“ So hat für Luther das weltliche Regiment die Aufgabe, die Bösen wie wilde Tiere zu einem äußerlichen Frieden mittels der Gewalt der Fürsten, der Henker und der Kriegsleute zu zwingen. Es muss eine Gewalt geben, die „die Bösen fängt, verklagt, würget und umbringt, die Guten schützt entschuldigt... und errettet.“ Von dem weltlichen Regiment unterscheidet Luther das geistliche Regiment, welches sich allein auf den privaten Bereich bezieht, auf den „heiligen Geist im Herzen“, auf die Sphäre der Inwendigkeit. Hier gilt das Evangelium uneingeschränkt: „In den Sachen, die der Seelen Seligkeit betreffen, soll nichts denn Gottes Wort gelehrt und angenommen werden“.
Die bei Luther - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch in Frage gestellte - Begrenzung des Glaubens auf die persönliche Sphäre, in der sich die Menschen der Rechtfertigung durch Gott gewiss werden und sich an der Nachfolge Jesu orientieren können, hat das traditionelle Luthertum über Jahrhunderte bis in die Gegenwart geprägt.
Im Unterschied zu dieser Sichtweise sind Glauben und Politik in den Berichten der Evangelien über Jesu Handeln und Tod unauflöslich verbunden. Jesus wird Opfer eines politischen Komplotts, in dem sich Unglauben und weltliche Verschwörung gegen jenen Menschensohn verbinden, der die Loyalität des Volkes gegenüber den Oberen unterminiert: „Sie führten ihn vor Pilatus...und sprachen....: Diesen haben wir gefunden, wie er unser Volk abwendig macht“(Lk.23,2). Dies geschah durch seine Auslegungen der Schrift, die die Stellung der Priesterschaft in Frage stellten. Im Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk.10,25 ff) sind der Priester und der Levit, die Repräsentanten der herrschenden Religion, diejenigen, die sich der Nächstenliebe verweigern, indem sie an dem unter die Mörder Gefallenen achtlos vorbeigehen und ihn seinem Elend überlassen, während der barmherzige Samariter, der Ungläubige, dem Überfallenen durch seine Zuwendung aufhilft. Die Botschaft des Gleichnisses, die das Ausbleiben sozialen Handelns als Ausdruck eines Glaubensegoismus kenntlich macht, war dazu angetan, die Akzeptanz der Priesterschaft im Volk zu beeinträchtigen. Nachdem Jesus die Wechsler aus dem Tempel vertrieben hatte, weil sie ihn zu einer „Räuberhöhle“(Mk.10,18) gemacht hatten, griff die religiöse Führungsschicht ein: “Es kam vor die Hohenpriester und Schriftgelehrten, und sie trachteten, wie sie ihn umbrächten. Denn sie fürchteten sich vor ihm“ (Mk.11,18). So schalteten sie Pilatus, den Vertreter der römischen Besatzungsmacht, ein, um Jesus aus dem Weg zu räumen. Tatsächlich erkannte Pilatus, wie Markus berichtet, „dass ihn die Hohenpriester aus Neid überantwortet hatten. Pilatus sprach: Was hat er denn Übles getan? Aber sie schrieen noch viel mehr: Kreuzige ihn!“ (Mk. 15,10, 14) Obgleich Pilatus im öffentlichen Handeln Jesu, der die selig pries, „die da hungert und dürstet nach Gerechtigkeit“(Mt.5,6), keinerlei Schuld feststellen konnte, wurde sein Tod beschlossen. Denn Pilatus „gedachte dem Volk zu willen zu sein... und ließ Jesus geißeln und überantwortetet ihn, dass er gekreuzigt würde“(Mk.10,15). Die Kreuzigung war die entehrende römische Strafe für Aufruhr. Sie war besonders grausam, weil der Gepeinigte durch langandauernde Folter zu Tode gebracht wurde.
Der Justizmord am Sohn Gottes hat eine besondere theologische Bedeutung für die Stellung der Christen zur Welt. Die Lehre von der Eigengesetzlichkeit des staatlichen Bereichs, für den die Weisungen des Evangeliums keine Bedeutung hätten, müsste zur der fatalen Konsequenz führen, die Verfolgung Jesu, des wahren Menschen, durch die römische Besatzungsmacht uneingeschränkt zu akzeptieren. Karl Barth hat dieser Konsequenz 1938, angesichts des nationalsozialistischen Staats, der Schuldlose peinigt und tötet, in seiner Arbeit „Rechtfertigung und Recht“ deutlich widersprochen: „Die grundlegende Belehrung der Kirche über ihr Verhältnis zum Staat ist das `grelle Bild der Hinrichtung Jesu durch seine Behörde` (K.L.Schmidt)“. Aus dieser Erkenntnis zieht Dietrich Bonhoeffer in seiner Anfang der 4oer Jahre geschriebenen „Ethik“ die Schlussfolgerung: „Die Obrigkeit, die die Unschuld Jesu erkannte und offenen bezeugte,... hat damit ihr eigentliches Wesen bekundet.“ Damit ist eine einschränkungslose Rechtfertigung des Staats nach christlichen Maßstäben ausgeschlossen. Das heißt für Bonhoeffer: Die „Gehorsamkeitspflicht des Christen (gegenüber dem Staat) bindet ihn solange, bis die Obrigkeit ihn direkt zum Verstoß gegen das göttliche Gebot zwingt, bis also die Obrigkeit ihren göttlichen Auftrag verleugnet und so ihres Anspruchs verlustig geht“.
In der staatlich angeordneten Tötung Jesu ist die Verworfenheit des alten Äon sichtbar. Ernst Bloch hat dies in seinem im amerikanischen Exil entstandenen, 1968 veröffentlichten Buch „Atheismus im Christentum“, das auch die vielfache Umwandlung der Kirchen in Stützen der Nazi-Herrschaft ins Visier nimmt, in den Blick gerückt: „Jesus ist als Empörer von den Römern gerichtet worden und mit Grund fürchteten die Hohenpriester und die Pharisäer den Mann, dem das Volk anhing, dem die gesamte Priester-Theokratie und Gesetzesreligion zur vernichtungsreifen Welt gehörte... Genau in den Augen dieser Welt wurde nicht ein harmloser Schwärmer ans Kreuz geschlagen, sondern der adventhafte Umwerter der vorhandenen Welt, das große Exemplar einer anderen ohne Unterdrückung und Herrengott.“
In der Bekennenden Kirche, die sich der Verfügung des nationalsozialistischen Regimes über Schrift und Bekenntnis widersetzte, entstanden Modelle einer biblisch begründeten Transzendierung der Zwei-Reiche-Lehre. Die zunehmende Infragestellung der Diktatur ist mit der Position der verfolgten ersten Christen vergleichbar, die die Unterwerfung unter den Kaiserkult ablehnten und sich, im Gegensatz zur religiösen Sanktionierung des politischen Bereichs, darauf beriefen: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“(Apg. 5,29).
Auf der Synode der Bekennenden Kirche in Dahlem vom Oktober 1934 wird die diktatorische Gleichschaltung der Kirche durch den staatlichen Kirchenkommissar als Angriff auf die Ausrichtung des Evangeliums von Jesus Christus verworfen: „Die unter der Parole 'Ein Staat – ein Volk- eine Kirche' vom Reichsbischof erstrebte Nationalkirche bedeutet, dass das Evangelium für die Deutsche Evangelische Kirche außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte dieser Welt ausgeliefert wird... Die schriftwidrige Einführung des weltlichen Führerprinzips und die darauf begründete Forderung bedingungslosen Gehorsams hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden.“ Die Verteidigung der kirchlichen Autonomie schlägt sich in der Proklamation eines kirchlichen Notrechts nieder, das sich der normativen Gewalt des autoritären Staats verweigert.
Die politischen Herrschaftsformen der seit 1933 etablierten antisemitischen Diktatur werden aber von der Bekennenden Kirche, abgesehen von wenigen Ausnahmen, zunächst grundsätzlich akzeptiert, beispielsweise in einem affirmativen Hitler-Gedicht des nachmaligen Präses der Rheinischen Kirche, Paul Humburg. Bald setzt jedoch in der Bekennenden Kirche eine grundlegendende Wende ein. Die politische Sphäre wird zum Gegenstand christlich begründeten Handelns. In der an Hitler adressierten Denkschrift der Bekennenden Kirche von 1936 wird das System der Konzentrationslager, die Machtgrundlage der Diktatur, ebenso kritisiert wie die antisemitische Staatsdoktrin. So heißt es: “Wenn ...Blut, Rasse, Volkstum und Ehre den Rang von Ewigkeitswerten erhalten, so wird der evangelische Christ gezwungen, diese Bewertung abzulehnen. Wenn der arische Mensch verherrlicht wird, so bezeugt Gottes Wort die Sündhaftigkeit aller Menschen. Wenn den Christen im Rahmen der nationalsozialistischen Weltanschauung ein Antisemitismus aufgedrängt wird, der zum Judenhass verpflichtet, so steht für ihn dagegen das christliche Gebot der Nächstenliebe.“
Durch die grundlegende Erweiterung des christlichen Verantwortungsbereichs bleiben die Machtgesetze der Welt nicht länger sakrosankt. Dies schlägt sich in verschiedenen öffentlichen Stellungnahmen der Bekennenden Kirche nieder. Ein großes Exempel ist die Predigt, die der württembergische Pfarrer Julius von Jan in seiner Gemeinde in Oberlenningen nach dem staatlich organisierten Pogrom an dem Juden vom 9.November 1938 hält. Jan sagte: „Die Leidenschaften sind entfesselt, die Gebote Gottes missachtet, Gotteshäuser, die anderen heilig waren, sind ungestraft niedergebrannt worden, Männer, die ihrem Volk treu gedient haben..., wurden ins KZ geworfen, bloß, weil sie einer anderen Rasse angehören.“ Mit diesem Zeugnis gegen das staatlich organisierte Unrecht, das den „geringsten Brüdern“(Mt.25,40) angetan wird, steht von Jan in der in Jesus sich erfüllenden Tradition der Propheten, die sich den Oberen mit den Worten „Trachtet nach Recht, helft den Unterdrückten“(Jes.1,17) entgegenstellten. Das Eintreten Pfarrer Jans für die Gepeinigten, sein christliches Zeugnis gegen die judenfeindlichen Straftaten des Regimes, wird von der württembergischen Landeskirche und der Justiz der Diktatur in der Linie der - das Zeugnis des Evangeliums aus dem staatlichen Bereich verbannenden- Zwei-Reiche-Lehre für unzulässig erklärt. Tatsächlich erklärt der württembergische Landesbischof Theophil Wurm, der sich, ungeachtet seiner allgemeinen Unterstützung der antisemitischen Ideologie des NS-Staats, selber kritisch zur Gesetzeswidrigkeit des Novemberpogroms geäußert hatte, in einem nach der Predigt von Jans veröffentlichten Erlass: Es ist „selbstverständlich, dass der Diener der Kirche bei... (der) Predigt alles zu vermeiden hat, was einer unzulässigen Kritik an konkreten politischen Vorgängen gleichkommt.... (Eine Predigt dürfe) nicht mit politischen Ausführungen belastet“ werden. In der Beschränkung des christlichen Handlungsbereichs stimmt die Kirche mit der Diktatur überein. Von Jan wird 1938 vom Sondergericht Stuttgart zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis insbesondere wegen Kanzelmissbrauchs verurteilt, weil er sich nicht auf kirchlich-religiöse Angelegenheiten beschränkte, sondern sich in seiner Predigt “unerhörte Ausfälligkeiten gegen leitende Persönlichkeiten der Regierung und ihre Anordnungen auf staatlichem Gebiet“ habe zu Schulden kommen lasse.
Nach dem Ende der NS-Despotie entwickelt der entschiedene Flügel der Bekennenden Kirche eine Neubestimmung des Verhältnisses von Glaube und Politik, die die tradierte lutherische Position von Grund auf überwindet. Nach der Befreiung aus dem Konzentrationslager, in das er 1938 wegen seiner prophetischen Stellungnahmen gegen das antichristliche Regime eingewiesen wurde, verändert sich für Martin Niemöller, den Vorsitzenden des Pfarrernotbunds, der Auftrag des Evangeliums von Grund auf. In seiner Rede auf der ersten gesamtkirchlichen Zusammenkunft in Treysa Ende August 1945 sagt er: „Aus einem falsch verstandenen Luthertum heraus haben wir gemeint, dem Staat gegenüber keine andere Verantwortung zu tragen, als dass wir ihm gehorchen und die Christenheit zum Gehorsam ermahnen und erziehen, solange der Staat keine offenbar Sünde von uns fordert. Diese Haltung ist falsch, und wir haben uns hier neu auf unseren Auftrag zu besinnen. Was bedeutet die Tatsache, dass das Kreuz Jesu Christi auf Golgatha mitten der Welt gestanden hat?“ Die Frage - wie bekomme ich einen gnädigen Gott? – darf nicht isoliert werden, sie muss nach Niemöller viel stärker lauten: Wie bekomme ich einen gnädigen Nächsten? Diese Frage hat auch die Bekennende Kirche, trotz einzelner mutiger Handlungen, insgesamt nicht zureichend gestellt. Niemöller bezieht sich in die kritische Reflexion ein. Er spricht davon, dass „ein großer Teil der christlichen Menschen in der evangelischen Kirche die Autorität Adolf Hitlers für das gesamte Gebiet des diesseitigen Lebens als letzte Norm anerkannte“.
Dies hatte die Verleugnung Jesu zur Konsequenz. Niemöller sagte „Mich hat seit meiner Heimkehr immer wieder der Gedanke gequält: Es könnte so sein, dass am Jüngsten Tage der Herr Christus mich ruft und mich fragt: Ich bin gefangen gewesen (und er zeigt auf die Kommunisten im Konzentrationslager des Jahres 1933) – und du hast mich nicht besucht... Ich bin umgebracht worden (und er zeigt dabei auf die Urnen meiner jüdischen Mitmenschen) - und du hast gemeint: Ich kenne den Menschen nicht. Soll ich meines Bruders Hüter sein?“
Die Abkehr vom Dualismus von Glauben und Politik ist in der Nachkriegszeit allerdings keine durchgehende Tendenz. Sie kommt allein in der vor allem mit Karl Barth verbundenen Strömung des Protestantismus zum Ausdruck. Während es im Darmstädter Wort des Bruderrats zum politischen Weg unseres Volkes von 1947 heißt, dass „wir dem schrankenlosen Gebrauch der politischen Macht den Weg bereitet und unsere Nation auf den Thron Gottes gesetzt“ haben, rechtfertigt der hannoversche Landesbischof August Marahrens, der wichtigste Repräsentant des offiziellen Protestantismus im Nationalsozialismus, mit dem Rückgriff auf die tradierte Zwei-Reiche-Lehre ebenfalls seine weitgehende Unterstützung der NS-Despotie, die sich vor allem in der theologischen Rechtfertigung der Diskriminierung der Juden, der grundsätzlichen Akzeptanz der NS-Euthanasie in staatlichen Anstalten, der durchgängigen Legitimierung des Hitlerschen Krieges niederschlug. In seinem Rechenschaftsbericht vor der Synode betrachtetete Marahrens 1947 das Nazi-Regime in den Kategorien der Zwei-Reiche-Lehre als normalen Staat und ließ die biblische Frage nach der Existenz eines „Tiers aus dem Abgrund“ (Off.11,7), das die humane Rechtsordnung zerstört, nicht aufkommen. Er behauptete, dass seine „Grundhaltung gegenüber dem Dritten Reich falsch gewesen sei, könne nur jemand nachweisen, der es fertig bekäme... , die Lehre des Paulus von der Obrigkeit (Römer 13) mit Gründen der Heiligen Schrift... zu widerlegen oder die Lehre von den beiden Reichen ad absurdum zu führen.“
Die gleiche Konstellation zeigt sich im Blick auf ein christliches Widerstandsrecht. Angesichts der im politischen Widerstand engagierten evangelischen Christen – wie Hans-Bernd von Haeften, der vor dem Volksgerichtshof Hitler einen „grossen Vollstrecker des Bösen“ nannte und damit den Grund für die Auflösung der Bindung an die Obrigkeit kenntlich machte – wurde die Stellung zu ihrem Handeln nach 1945 eine brennende Frage. Hans Joachim Iwand nimmt die Blickrichtung der christlichen Widerstandskämpfer ein. In seinem Gutachten im Prozess gegen Otto Ernst Remer, der die Widerstandskämpfer des 20. Juli zu Beginn der 50er Jahre als Hoch-und Landesverräter diffamiert hatte, weist er nach, dass sich auch bei Luther, im Widerspruch zu seiner Zwei-Reiche-Lehre, eine theologische Begründung des Widerstandsrechts findet. Es besteht gegenüber der Herrschaft des gesetzlosen Menschen, des Anomos im Sinne des zweiten Thessalonicher-Briefs. Gegen die Zerstörung des Rechts durch die staatlichen „Bluthunde“, wie sie Luther nennt, ist die gewaltförmige Gegenwehr gerechtfertigt, weil sie der Wiederherstellung des von der Obrigkeit beseitigten Rechts dient. Dagegen verwirft Hanns Lilje bereits kurz nach Kriegsende die Legitimität eines christlichen Widerstandsrechts. Dies hängt mit seiner Stellung zu seinem Vorgänger im Amt des Bischofs zusammen. August Marahrens attestierte er, dass er keine Entscheidung von ihm im Dritten Reich kenne, „die unchristlich wäre in dem Sinne, dass sie Macht und Einfluss dieser Welt verwendet hätte“. Dabei hatte Marahrens 1944 in seinem Amtsblatt das Attentat auf den obersten Mörder des Dritten Reiches als „verbrecherisch“ bezeichnet und Gott für die „gnädige Errettung des Führers“ gedankt. Entsprechend der überkommenen lutherischen Abkoppelung des Staats von den Forderungen des Evangeliums erscheint bei Lilje der Tyrann als Teil von Gottes Plan, da auch eine „Gottesgeißel von Gott verordnet“ sei. So wird das Eintreten der christlichen Widerstandskämpfer für die Verfolgten und die unter die Mörder Gefallenen, in einer grotesken Verkehrung zum Kampf gegen Gott, der, blasphemisch, von seinen Weisungen getrennt wird.
In der Evangelischen Kirche bildet sich gegenwärtig eine Tendenz aus, die die aus der Auseinandersetzung mit dem Hitlerregime hervorgegangene Erkenntnis, dass die Sphäre weltlicher Machtstrukturen von den Weisungen des Evangeliums nicht abgeschottet werden darf, zurücknimmt.. Stattdessen wird der Gedanke von der Eigengesetzlichkeit des Politischen erneuert. Programmatisch schreibt der Ratsvorsitzende der EKD, Professor Wolfgang Huber, in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Dezember 2007: „Eindeutigkeit verlangt evangelische Lehre in den Grundfragen des Glaubens, mit denen die Kirche steht und fällt. In ethischen Fragen ist es nicht nur legitim, sondern geradezu notwendig, dass kontroverse Standpunkte innerhalb der Kirche klar ausgesprochen werden. Sie werden dadurch verhandelbar.“ Diese Unterscheidung von Glauben und Ethik bedeutet, dass die Zwei-Reiche-Lehre wieder in Geltung gesetzt wird. Der politische Bereich kann für Huber vom persönlichen Verhältnis zu Gott getrennt betrachtet werden. Die Privatisierung des Glaubens hat fatale Konsequenzen. Die mit der Reformation vergleichbare Glaubenserkenntnis der Bekennenden Kirche, dass die Trennung von Glauben und innerweltlichem Handeln eine unbiblische Irrlehre ist, tritt für den Sprecher der EKD aus dem Blick. Dabei ist der biblische Befund eindeutig. „Es werden“, sagt Jesus, „nicht alle, die zu mir sagen Herr, Herr in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel“ (Mt.7,21).Erst dann wird die Welt als Aufgabe eines christförmigen, vor allem an den zehn Geboten orientierten Zusammenlebens, als Fragestellung wahrgenommen. Diese Fragestellung ist nicht verhandelbar. Sonst löst sich der Glaube als Nachfolge Jesu auf. Das erkannte schon Amos, in dessen Tradition sich Jesus auch versteht. Amos sagte: „Tu weg von mir das Geplärr Deiner Lieder; denn ich mag Dein Harfenspiel nicht hören! Es ströme aber das Recht und das Wasser wie ein nie versiegender Bach“(5,24).
Nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche Strukturen werden in der Leitung der EKD inzwischen als eine Sphäre der Eigengesetzlichkeit betrachtet, die damit von biblischen Weisungen weitgehend ferngehalten werden. In der Denkschrift der EKD mit dem Titel „Gerechte Teilhabe“ von 2006 werden die privatwirtschaftlichen Herrschaftsprinzipien, die das Grundgesetz ausdrücklicht nicht festschreibt und damit auch eine gemeinwirtschaftliche Ordnung ermöglicht, verdoppelt, während die biblischen Richtpunkte zum Umgang mit dem Verhältnis von Armut und Reichtum außen vor bleiben. Ausdrücklich heißt in der Denkschrift: “Der Mut und die Leistung der Unternehmerinnen und Unternehmer ist ausdrücklich zu würdigen“. Die Stellung der wirtschaftlich Mächtigen, deren Privileg in der privaten Aneignung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses besteht, die sich in der extrem ungleichen Eigentums- und Vermögensverteilung niederschlägt, wird nicht hinterfragt. Die Denkschrift verschließt die Augen vor der biblischen Sozialkritik, die die Armut, die in unserer Gesellschaft nach dem letzten Armutsberichts der Bundesregierung fast dramatisch zunimmt, auf den Reichtum der Reichen zurückführen. So heißt es bei Jesaja: “Was ihr den Armen geraubt ist in eurem Hause“(3,14). Dass eine Wirtschaftsordnung, die auf das Prinzip der privaten Profitmaximierung gegründet ist, mit Jesu Wort – „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“(Mt.6,24) – nur schwer vereinbar ist, hat für die Denkschrift keine Bedeutung. In welchem Maß das Evangelium in Fragen der Prinzipien einer humanen Gesellschaftsordnung in der EKD in den Hintergrund tritt, wird im Kontrast zur Position der wichtigsten Vertreter der Bekennenden Kirche nach 1945 deutlich. In dem schon erwähnten, maßgeblich von Martin Niemöller und Hans Joachim Iwand verfassten Darmstädter Wort heißt es: „Wir sind in die Irre gegangen, als wir übersahen, dass der ökonomische Materialismus der marxistischen Lehre die Kirche an den Auftrag und die Verheißung der Gemeinde im Diesseits hätte gemahnen müssen. Wir haben es unterlassen, die Sache der Armen und Entrechteten gemäss dem Evangelium von Gottes kommenden Reich zur Sache der Christenheit zu machen.“